Fernwartung und NIS2
Seit Dezember 2025 gilt in Deutschland das neue BSI-Gesetz. Es verlangt von besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen Maßnahmen, die den Fernzugriff direkt betreffen: Zugriffskontrolle, Multi-Faktor-Authentifizierung, Kryptografie und die Sicherheit der Lieferkette. Diese Seite ordnet ein und nennt die Quellen.
Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt den Gesetzesstand vom 19.10.2026 vereinfacht wieder. Ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung; maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung (Quellen).
NIS2 in Deutschland: der Stand
- Die EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS-2) verlangt Maßnahmen für ein hohes Cybersicherheitsniveau1.
- Deutschland hat sie mit dem Gesetz vom 2. Dezember 2025 umgesetzt (BGBl. 2025 I Nr. 301). Es ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten2. Die Pflichten der Unternehmen stehen im neuen BSI-Gesetz (BSIG)3.
- Wer betroffen ist, regelt § 28 BSIG: „besonders wichtige“ und „wichtige Einrichtungen“ nach Sektor (Anlagen 1 und 2) und Größe, in vielen Sektoren ab 50 Beschäftigten oder ab bestimmten Umsatz- und Bilanzgrenzen. Eine erste Einschätzung gibt die Betroffenheitsprüfung des BSI4.
- Betroffene Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren (§ 33), erhebliche Sicherheitsvorfälle melden (§ 32: spätestens nach 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat), und die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen umsetzen, überwachen und sich regelmäßig schulen lassen (§ 38).
Was § 30 BSIG für die Fernwartung bedeutet
§ 30 BSIG verlangt geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen und zählt in Absatz 2 zehn Bereiche auf, die mindestens dazugehören3. Fernwartung ist ein Zugang ins Netz von außen und berührt mehrere davon. Die Tabelle zeigt, was BrowserDesk dafür mitbringt — die Maßnahmen selbst und ihre Dokumentation bleiben Ihre Aufgabe.
| Bereich nach § 30 Abs. 2 BSIG | Was BrowserDesk mitbringt |
|---|---|
| Zugriffskontrolle (Nr. 9) | Rollen für Konsolenkonten, Zugänge mit eigenen Geräten und Benutzern, Bestätigung am Gerät, Steuern nur aus dem eigenen Zugang, Zugriff nur aus vertrauten Netzen, Trennung nach Leerlauf und Höchstdauer je Sitzung |
| Multi-Faktor-Authentifizierung (Nr. 10) | zweiter Faktor (TOTP) für Konsolenkonten und für Mitglieder eines Zugangs, je Zugang als Pflicht einstellbar; Anmeldung über OIDC oder LDAP/AD möglich |
| Kryptografie (Nr. 8) | Bild und Eingabe Ende zu Ende verschlüsselt (DTLS/SRTP), TLS 1.3 zum Relay, Gerätezertifikate (mTLS); die Verbindungsanzeige zeigt den Weg |
| Bewältigung von Sicherheitsvorfällen (Nr. 2) | Prüfprotokoll mit Hash-Kette und Anker außer Haus, auf Wunsch Sitzungsaufzeichnung; abgewiesene Anmeldeversuche von Geräten stehen in der Konsole |
| Lieferkette (Nr. 4) | Relay auf Wunsch im eigenen Haus; signierte Updates; Software-Stückliste (SBOM) und Schwachstellenprüfung je Fassung auf Anfrage; AV-Vertrag; Sitz in Deutschland |
Was BrowserDesk nicht hat: eine Zertifizierung wie ISO/IEC 27001 oder SOC 2. Verlangt Ihr Einkauf solche Nachweise, prüfen Sie das vorab. Die Unterlagen für Einkauf und Datenschutz nennt die Anleitung Nachweise für Einkauf und Datenschutz.
Fernzugriff von Dienstleistern: die Lieferkette
Greift ein IT-Dienstleister per Fernwartung auf Ihre Systeme zu, gehört er zu Ihrer Lieferkette (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG). Diese Fragen helfen bei der Bewertung — für jedes Werkzeug, nicht nur für BrowserDesk:
- Über welchen Server laufen die Sitzungen, und wer betreibt ihn? Lässt er sich im eigenen Haus betreiben?
- Sieht die Person am Gerät jede Sitzung, und muss sie zustimmen? Lässt sich der Zugriff auf feste Netze beschränken?
- Ist ein zweiter Faktor für alle Techniker Pflicht, und endet eine Sitzung nach Leerlauf von selbst?
- Lässt sich nachweisen, wer wann auf welches Gerät zugegriffen hat — auch nach Monaten?
- Wie kommen Updates, sind sie signiert, und gibt es eine Software-Stückliste?
Wie Sie Zugriffe mit BrowserDesk belegen, steht in der Anleitung Nachweisen, wer wann was getan hat; den Datenschutz behandelt die Seite DSGVO-konforme Fernwartung.
Häufige Fragen
Gilt NIS2 in Deutschland schon?
Woran erkenne ich, ob mein Unternehmen betroffen ist?
Schreibt NIS2 Multi-Faktor-Authentifizierung für die Fernwartung vor?
Ist BrowserDesk „NIS2-zertifiziert“?
Wie schnell muss ein Sicherheitsvorfall gemeldet werden?
Hilft ein eigenes Relay bei NIS2?
Quellen
- Richtlinie (EU) 2022/2555 vom 14.12.2022 (NIS-2-Richtlinie), ABl. L 333 vom 27.12.2022, Art. 21: eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj/deu (abgerufen am 19.10.2026)
- Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung vom 02.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 301: recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/301 (abgerufen am 19.10.2026)
- BSI-Gesetz (BSIG) in der geltenden Fassung, §§ 28, 30, 32, 33, 38: gesetze-im-internet.de/bsig_2025 (abgerufen am 19.10.2026)
- BSI, NIS-2-Betroffenheitsprüfung: bsi.bund.de/dok/nis-2-betroffenheitspruefung (abgerufen am 19.10.2026)