BrowserDesk

Lizenzvertrag

Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) · Fassung 1.0, 26. Juli 2026 · English version

Worum es hier geht: Dieser Vertrag regelt, was Sie mit der Software tun dürfen — Client, Host, Web-Client und Relay. Was beim Betrieb über unseren Dienst gilt, steht in den Nutzungsbedingungen; wie wir mit Daten umgehen, in der Datenschutzerklärung.

1Vertragspartner

Lizenzgeber ist TriLine, Martin Stemplinger & Tobias Aufschläger, Ilztalstraße 5, 94116 Hutthurm, Deutschland („wir“). Lizenznehmer sind Sie als natürliche oder juristische Person, die die Software installiert oder nutzt („Sie“).

Mit der Installation oder der Nutzung der Software stimmen Sie diesem Vertrag zu. Sind Sie damit nicht einverstanden, installieren und nutzen Sie die Software nicht.

2Gegenstand

Software im Sinne dieses Vertrages sind die von uns bereitgestellten Programme BrowserDesk Client, BrowserDesk Host, BrowserDesk Web-Client und BrowserDesk Relay einschließlich der zugehörigen Dateien, Skripte und Dokumentation sowie späterer Aktualisierungen, soweit diese nicht ausdrücklich eigenen Bedingungen unterliegen.

Die Software wird als Programmdatei geliefert, nicht im Quelltext. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quelltextes besteht nicht.

3Umfang des Nutzungsrechts

Wir räumen Ihnen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes und nicht übertragbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Erlaubt ist insbesondere:

Betreiben Sie IT-Dienstleistungen für Dritte, dürfen Sie die Software zur Betreuung Ihrer Kunden einsetzen. Sie bleiben uns gegenüber für die Einhaltung dieses Vertrages verantwortlich.

4Grenzen

Ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform ist es nicht gestattet:

Zum zulässigen Einsatz gilt überdies: Fernzugriff nur auf eigene Geräte oder mit Zustimmung der Berechtigten; keine heimliche Überwachung; kein Einsatz für Betrug. Einzelheiten in Abschnitt 4 der Nutzungsbedingungen, die insoweit Bestandteil dieses Vertrages sind.

5Stufen und gleichzeitige Verbindungen

Der Umfang richtet sich nach der gebuchten Stufe. Maßgeblich sind gleichzeitige Verbindungen, nicht die Zahl der Geräte: eine Verbindung ist eine zu einem Zeitpunkt aktive Fernsitzung. Die Zahl der installierten Geräte ist in allen Stufen unbegrenzt.

StufeGleichzeitige Verbindungen
Starter1
Professional5
Enterprisenach Vereinbarung

Benötigen Sie dauerhaft mehr Verbindungen, als Ihre Stufe vorsieht, wechseln Sie auf eine höhere Stufe. Ein technisches Erzwingen zusätzlicher Verbindungen — etwa durch mehrere Relays oder mehrere Konten zum selben Zweck — ist eine Vertragsverletzung.

6Nachweis

Auf Anfrage teilen Sie uns in Textform mit, in welchem Umfang Sie die Software einsetzen. Wir führen keine technische Fernprüfung Ihrer Systeme durch und verlangen keinen Zugang zu Ihren Anlagen. Betreiben Sie das Relay selbst, bleiben die dort anfallenden Daten bei Ihnen.

7Aktualisierungen

Wir stellen Aktualisierungen über unseren Feed bereit. Sicherheitslücken werden nur in der jeweils aktuellen Fassung behoben; Sie sind gehalten, die Software aktuell zu halten. Ein Anspruch auf bestimmte künftige Funktionen besteht nicht.

Aktualisierungen können einzelne Funktionen verändern oder entfallen lassen, wenn dies aus rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist. Auf wesentliche Änderungen weisen wir in den Veröffentlichungshinweisen hin.

8Fremde Bestandteile

Die Software enthält Bestandteile Dritter, teils unter freien Lizenzen. Für den jeweiligen Bestandteil gehen dessen Lizenzbedingungen diesem Vertrag vor; sie räumen Ihnen mitunter weitergehende Rechte ein. Eine Übersicht der Bestandteile und ihrer Lizenzen stellen wir auf Anfrage bereit (info@browserdesk.de).

9Rechte an der Software

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran, an ihrer Dokumentation und an Kennzeichen wie „BrowserDesk“ verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern. Dieser Vertrag veräußert die Software nicht; er räumt ein Nutzungsrecht ein.

10Mängel

Wird die Software entgeltlich bereitgestellt, haften wir für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit; im Übrigen die Eignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung. Wir schulden keine Fehlerfreiheit jeglicher Software, sondern die Beseitigung erheblicher Mängel in angemessener Frist — in der Regel durch Bereitstellung einer korrigierten Fassung.

Bei unentgeltlicher Bereitstellung (etwa der Stufe Starter oder eines Testbetriebs) gilt § 523 BGB: wir haften nur für arglistig verschwiegene Mängel.

Ausgeschlossen sind Mängelrechte, soweit ein Fehler auf einer von Ihnen vorgenommenen Änderung, einem Betrieb außerhalb der dokumentierten Voraussetzungen oder auf Fremdsoftware beruht.

11Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen; die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für Datenverlust haften wir nur in dem Umfang, in dem er auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Sicherung durch Sie eingetreten wäre. Bei unentgeltlicher Bereitstellung gilt zusätzlich § 521 BGB.

Besonderer Hinweis zum Einsatzbereich: Die Software ist nicht für den Betrieb in Umgebungen bestimmt, in denen ein Ausfall zu Personenschäden, schweren Umweltschäden oder vergleichbaren Folgen führen kann (etwa Steuerung medizinischer Geräte, Verkehrs- oder Kraftwerkstechnik). Für einen solchen Einsatz übernehmen wir keine Haftung.

12Laufzeit und Ende

Das Nutzungsrecht besteht für die Dauer des zugrunde liegenden Vertrages. Es endet ohne weiteres, wenn dieser endet, sowie bei einem erheblichen Verstoß gegen Abschnitt 4 oder  5, nachdem wir Sie erfolglos zur Abhilfe aufgefordert haben. Danach stellen Sie die Nutzung ein und löschen die Programmdateien; Sicherungskopien dürfen Sie behalten, soweit Aufbewahrungspflichten dies erfordern.

13Ausfuhr und Sanktionen

Die Software unterliegt dem Ausfuhrrecht der Europäischen Union und gegebenenfalls weiterer Staaten. Sie verpflichten sich, die Software nicht in Gebiete zu überlassen oder Personen zugänglich zu machen, denen dies nach geltenden Sanktions- oder Ausfuhrvorschriften untersagt ist.

14Schlussbestimmungen

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Passau. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.