Auftragsverarbeitung
Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO · Fassung 1.0, 27. Juli 2026 · English version
Wann Sie das brauchen: nur wenn Sie BrowserDesk über unser Relay nutzen — dann verarbeiten wir Daten in Ihrem Auftrag. Betreiben Sie das Relay selbst, gibt es keine Auftragsverarbeitung; die Daten bleiben bei Ihnen, und Sie brauchen diese Vereinbarung nicht (siehe Abschnitt 2).
1Parteien und Zustandekommen
Verantwortlicher („Sie“) sind Sie als Kunde. Auftragsverarbeiter („wir“) ist TriLine, Martin Stemplinger & Tobias Aufschläger, Ilztalstraße 5, 94116 Hutthurm, Deutschland, info@browserdesk.de.
Diese Vereinbarung ergänzt die Nutzungsbedingungen und gilt, sobald Sie sie in Textform anfordern und wir sie bestätigen — eine E-Mail genügt. Auf Wunsch unterzeichnen wir sie zusätzlich. Im Widerspruchsfall geht diese Vereinbarung den Nutzungsbedingungen vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
2Gegenstand und Dauer
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die beim Betrieb von BrowserDesk über unser Relay anfallen: Vermittlung von Fernverbindungen, Bereitstellung der Verwaltungskonsole, des Web-Clients und des Aktualisierungs-Feeds.
Nicht Gegenstand ist der Selbstbetrieb. Betreiben Sie das Relay per Docker, als Windows-Dienst oder als Linux-Paket, verarbeiten wir keine dieser Daten; sie bleiben ausschließlich auf Ihren Systemen. Erreichbar bleibt dann nur unser Feed, dessen Abruf die üblichen Server-Protokolle bei uns erzeugt — das verarbeiten wir als Verantwortliche, nicht in Ihrem Auftrag.
Die Vereinbarung läuft, solange wir für Sie verarbeiten, und endet mit dem Nutzungsverhältnis.
3Art, Zweck, Datenarten, Betroffene
Art und Zweck: Erheben, Speichern, Übermitteln und Löschen der unten genannten Daten, ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung und zur Sicherung ihres Betriebs. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken — etwa Werbung, Profilbildung oder Verkauf von Daten — findet nicht statt.
| Datenart | Inhalt |
|---|---|
| Gerätedaten | Name, Plattform, Version, Kennzeichen, erste und letzte Meldung, Gerätezertifikat, Inventardaten aus Sammelskripten |
| Sitzungsdaten | Kennung des Zielgeräts, IP-Adressen beider Seiten, Beginn und Ende. Bild, Eingaben und Dateien der Sitzung werden nicht gespeichert und sind zwischen den Endpunkten verschlüsselt. |
| Protokolldaten | Verkettetes Audit-Log: Zeit, auslösende Person, Gerät, Handlung; Geräteprotokolle; Skriptläufe mit maskierten Parametern |
| Freigaben | Erteilte Zustimmungen je Fähigkeit, Person und Geltungsdauer |
| Konten | Benutzername, Rolle, Passwort ausschließlich als gesalzener Prüfwert (PBKDF2) |
| Aufzeichnungen | Bildschirm-Vorschauen und Sitzungsaufzeichnungen — nur wenn Sie sie einschalten, standardmäßig aus |
Kategorien betroffener Personen: Ihre Beschäftigten und Beauftragten, die BrowserDesk nutzen oder deren Geräte betreut werden; Personen, die sich in Ihrem Auftrag an einem betreuten Gerät befinden. Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand; gelangen sie durch Ihre Nutzung dennoch in eine Aufzeichnung, verantworten Sie das.
4Weisungen
Wir verarbeiten die Daten nur auf Ihre dokumentierte Weisung. Als Weisung gelten diese Vereinbarung, die Nutzungsbedingungen und Ihre Einstellungen in der Konsole — etwa Aufbewahrungsfristen, Freigaben und das Ein- oder Ausschalten von Vorschau und Aufzeichnung. Weitere Weisungen erteilen Sie in Textform an info@browserdesk.de.
Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, teilen wir dies mit und dürfen ihre Ausführung aussetzen, bis Sie sie bestätigen oder ändern.
5Unsere Pflichten
- Verarbeitung ausschließlich in der Europäischen Union; keine Übermittlung in Drittländer.
- Vertraulichkeit: Zugang nur für Personen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet und mit den Anforderungen der DSGVO vertraut sind.
- Umsetzung und Aufrechterhaltung der Maßnahmen nach Anlage 1 (Art. 32 DSGVO).
- Unterstützung bei Ihren Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit uns möglich und angemessen.
- Führung eines Verzeichnisses der für Sie durchgeführten Verarbeitungen (Art. 30 Abs. 2 DSGVO).
- Ein Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich nicht zu bestellen; Ansprechpartner ist Martin Stemplinger unter der oben genannten Adresse.
6Ihre Pflichten
- Sie bleiben für die Zulässigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage des Fernzugriffs.
- Sie informieren betroffene Personen und beteiligen — wo nötig — Mitarbeitervertretung und Datenschutz, besonders bevor Sie Vorschau oder Aufzeichnung einschalten.
- Sie wählen Aufbewahrungsfristen und Freigaben so, wie es Ihre Zwecke erfordern.
- Sie melden uns Missbrauch oder verlorene Zugangsdaten unverzüglich.
7Technische und organisatorische Maßnahmen
Es gelten die Maßnahmen nach Anlage 1. Wir dürfen sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt. Wesentliche Verschlechterungen teilen wir vorher mit.
8Unterauftragnehmer
Sie stimmen dem Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragnehmer zu. Wir binden sie vertraglich mindestens auf das Schutzniveau dieser Vereinbarung.
Einen Wechsel oder die Aufnahme weiterer Unterauftragnehmer teilen wir mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Sie können innerhalb von zwei Wochen aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, dürfen Sie das Nutzungsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
9Betroffenenrechte
Wendet sich eine betroffene Person mit einem Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschverlangen an uns, verweisen wir sie an Sie und informieren Sie unverzüglich. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung solcher Anfragen — Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragung — und stellen die Daten auf Wunsch in einem gängigen Format bereit. Einfache Anfragen erledigen wir ohne zusätzliche Kosten; bei erheblichem Aufwand stimmen wir eine Vergütung vorher ab.
10Datenschutzverletzungen
Wird uns eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, informieren wir Sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis — mit Beschreibung des Vorfalls, betroffenen Datenarten, möglichen Folgen und ergriffenen Maßnahmen. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und an betroffene Personen obliegt Ihnen; wir liefern die dazu erforderlichen Angaben.
11Nachweise und Prüfungen
Wir weisen die Einhaltung dieser Vereinbarung durch Auskunft in Textform und durch Vorlage der Maßnahmen nach Anlage 1 nach. Auf Anfrage beantworten wir einen Fragebogen.
Genügt Ihnen das nicht als Grundlage, können Sie eine Prüfung vor Ort verlangen — nach Ankündigung mit angemessener Frist, während der Geschäftszeit, ohne Störung des Betriebs und ohne Einsicht in Daten anderer Kunden. Prüfungen durch Dritte setzen deren Verpflichtung zur Vertraulichkeit voraus. Eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder ein Bericht nach SOC 2 liegt nicht vor.
12Löschung und Rückgabe
Nach Ende des Nutzungsverhältnisses löschen wir die für Sie verarbeiteten Daten innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Wunsch stellen wir sie vorher in einem gängigen Format bereit. Sicherungen laufen im Rahmen des Aufbewahrungszyklus aus (höchstens 14 Sicherungen). Die Löschung bestätigen wir auf Anfrage in Textform.
13Haftung und Schlussbestimmungen
Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln der Nutzungsbedingungen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Passau, soweit gesetzlich zulässig. Wird eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
A1Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
Stand der hier beschriebenen Maßnahmen: 27. Juli 2026.
| Bereich | Maßnahme |
|---|---|
| Vertraulichkeit der Übertragung | TLS 1.3 und 1.2 zum Relay (ältere Fassungen sind abgeschaltet), Zertifikat einer öffentlichen Zertifizierungsstelle; Bild und Eingaben sind zwischen den Endpunkten verschlüsselt, das Relay leitet allenfalls verschlüsselte Pakete weiter. |
| Authentisierung der Geräte | Gegenseitiger Nachweis per Gerätezertifikat (mTLS); Zertifikate sperrbar; Pflicht pro Mandant erzwingbar. |
| Passwörter | Ausschließlich als gesalzener Prüfwert (PBKDF2); niemals im Klartext — auch Geräte-Zugangspasswörter nicht. |
| Zugriffssteuerung | Rollen für Betrachten, Steuern und Verwalten; Trennung nach Mandanten; Vier-Augen-Freigabe für kritische Geräte. |
| Nachvollziehbarkeit | Verkettetes Audit-Log (Hash-Kette), dadurch werden nachträgliche Änderungen erkennbar; Sitzungs- und Skriptprotokolle. |
| Freigabeprinzip | Vorschau, Aufzeichnung und Zugang vor der Anmeldung sind standardmäßig aus und werden je Gerät oder Mandant freigeschaltet. |
| Verfügbarkeit | Nächtliche Datenbanksicherung mit Aufbewahrung der letzten 14 Stück; Sicherung zusätzlich per E-Mail abrufbar; Wiederanlauf des Dienstes nach Absturz. |
| Trennung | Mandantentrennung in der Datenbank; getrennte Konten für Verwaltung und Nutzung. |
| Speicherbegrenzung | Sitzungsdaten und Geräteprotokolle werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht; Server-Protokolle nach 14 Tagen überschrieben. |
| Organisation | Serverzugang über SSH mit Schlüsselpaar; Zugriff auf Kundendaten nur, soweit für Betrieb oder Fehlersuche erforderlich, und nur durch die beiden Gesellschafter. |
| Datenminimierung | Der Sitzungsinhalt wird nicht gespeichert; übergebene Skriptparameter werden maskiert abgelegt. |
A2Anlage 2: Unterauftragnehmer
| Unternehmen | Leistung | Ort |
|---|---|---|
| IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur | Server (virtueller Server, auf dem Relay und Datenbank laufen) | Deutschland |
| IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur | E-Mail-Versand (Benachrichtigungen, Antworten auf Anfragen) | Deutschland |
Weitere Unterauftragnehmer setzen wir derzeit nicht ein. Insbesondere findet keine Nutzung von Analyse-, Werbe- oder Content-Delivery-Diensten statt.